AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - Stand April 1997 -
der Dieter Kolb & Co. GmbH, Gas-Sanitär-Heizung--Elektro, Gartenstraße 15, 16303 Schwedt
Geltungsbereich
Unsere AGB sind die Grundlage für alle vertraglichen Vereinbarungen. Abweichende Regelungen bedürfen besonderer Verhandlungen und der Schrift-form. Ergänzend zu unseren AGB gelten die Festlegungen der Verdingungsord-nung für Bauleistungen (VOB) in den Teilen B und C in der jeweils zum Zeit-punkt des Vertragsabschlusses vorliegenden Fassung.
Gegenstand, Form und Umfang der angebotenen Leistung
- Der Entwurf zu den auszuführenden Leistungen erfolgt nach den Angaben des Auftraggebers (AG). Die Angaben bedürfen der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner.
- Entwürfe, Zeichnungen, Berechnungen und Kostenangebote sind unser Eigentum. Ein Vervielfältigen oder Zugänglichmachen für Dritte auch nach er-folgter Bauausführung ist ohne unsere Zustimmung nicht statthaft.
- Der AG ist verpflichtet, auf bestehende Gefahren in den zu benutzenden und angrenzenden Räumen, wie z. B. Feuergefahr, Explosionsgefahr, Gase und Dämpfe u. dgl., die insbesondere bei Schweiß-, Brenn-, Schneid-, Trennschleif- und Lötarbeiten bestehen, aufmerksam zu machen.
- Der AG stellt die notwendigen Arbeitsflächen, Lagerflächen und -räume sowie die elektrische Energie für Antriebe und Beleuchtung, Wasser und Heizmaterial für den Bau- und Probebetrieb der Anlagen in ausreichendem Maße und in zumutbarer Nähe kostenlos zur Verfügung.
- Die angebotenen Leistungen setzen eine ununterbrochene Montage mit anschließendem Abnahmeverfahren voraus.
- Alle erforderlichen Nebenleistungen gemäß VOB, Teil C, DIN 18299, DIN 18379, DIN 18380 und DIN 18381 sind Bestandteil unserer Leistungen. Die zusätzlichen baulichen Arbeiten, wie Stemm- und Einsetzarbeiten, Betonier- und Putzarbeiten, Tischler-, Elektriker-, Schlosser- und Malerarbeiten sowie son-stige Bauarbeiten zur Durchführung unserer Montagen können nach vorheriger Absprache mit uns Bestandteil unserer Leistungen werden.
Zustimmungen und Genehmigungen
Der AG legt die erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen rechtzeitig vor der Ausführung unserer Bauleistungen uns kostenlos vor. Überträgt der AG uns die Genehmigungsverfahren, dann vergütet der AG uns den erforderlichen Aufwand.
Preise
Die Preise der Teilleistungen gelten für die fertige Bauleistung frei Baustelle und sind Nettopreise. In den Preisen sind nicht enthalten und sind gesondert zu vereinbaren:
- die Kosten für die elektrische Energie für Antriebe und Beleuchtung für den Baustellenbetrieb,
- die Kosten für Elektroenergie, Druckluft, Wasser- und Heizmaterial für den Probebetrieb der Anlagen,
- die Lohnstunden, die vom AG infolge Anordnungen und Unterlassungen veranlaßt wurden,
- Lohn- und Materialpreiserhöhungen.
Ausführungstermine
Die Ausführungstermine sind rechtzeitig vor Montagebeginn zu vereinbaren. Der Montagebeginn erfolgt erst nach Vertragsabschluß, bei Vorlage aller Ge-nehmigungen und Zustimmungen und Abschluß von Behinderungen. Die Aus-führungstermine sind neu zu vereinbaren, wenn
- die Montage durch den AG oder Dritte behindert wird,
- extreme Witterungsverhältnisse anliegen,
- unvorhergesehene erhebliche Lieferprobleme Dritter entstehen,
- Streiks auftreten.
Wir verpflichten uns, den AG umgehend über die entstandene Situation in Kenntnis zu setzen. Zusätzlich entstandene Kosten sind vom AG zu vergüten.
Abnahme der Anlage
Unser Unternehmen übergibt dem AG eine schriftliche Fertigstellungsmeldung, mit der wir gleichzeitig unser Abnahmeverlangen äußern. Die Abnahme ist innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellungsmeldung förmlich mit einem gemeinsamen Protokoll vorzunehmen. Grundlage für die Abnahme ist die VOB, Teil B, § 12. Diese Abnahmeregelung gilt auch für Teilanlagen. Die Anlage darf vor der Abnahme nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis genutzt werden. Mit der Benutzung der Anlage durch den AG ohne Abnahme gilt nach Ablauf von 6 Werktagen die Anlage als abgenommen.
Zahlungsbedingungen
Für unsere Leistungen sind Abschlagszahlungen vereinbart, die ohne Einbehalt wie folgt zu entrichten sind:
- bis zu einem Drittel der Auftragssumme bei Arbeitsbeginn auf der Baustelle,
- je nach Baufortschritt jeweils 20 % des Auftragswertes als nachgewiesene vertragliche Leistungen nach prüfbaren Rechnungen.
Die Schlußrechnung wird in prüfbarer Form nach der Abnahme innerhalb von 6 Wochen gelegt. Der AG kann 5 % des Auftragswertes als Sicherheitsleistung von der Schlußrechnung einbehalten. Der Einbehalt ist auf ein mit uns gemein-sam geführtes Konto bei der Stadtsparkasse Schwedt einzuzahlen.
Gewährleistung
Die Gewährleistung wird nach VOB, Teil B, § 13, gehandhabt. Die Gewähr-leistungspflicht beträgt 2 Jahre und beginnt mit der vollzogenen Abnahme. Die Gewährleistung wird nicht übernommen für Ansprüche, die sich aus fehlerhaften Bauausführungen, Frost- und Wasserschäden, Abnutzung, Verschleiß an Stopfbuchsen, unzureichender Schornsteinanlage, Zerstörungen durch chemische und elektrische Einflüsse, falscher und unsach-gemäßer Bedienung, gewaltsamer Zerstörung ergeben.
Sicherheitsleistung
Als Sicherheitsleistung für die vertragsgemäße Ausführung der Bauleistungen und für die vertragsgerechte Erfüllung der Gewährleistung auf die Dauer von 2 Jahren darf der AG 5% der Bruttoabschluß-Rechnungssumme einbehalten. Der Einbehalt ist vom AG auf ein mit uns gemeinsam geführtes Konto für die Dauer von 2 Jahren einzuzahlen. Die Zinsen stehen uns zu.
Einweisung des Bedienungspersonals
Wir verpflichten uns, das vom AG genannte Bedienungspersonal nach Fertig-stellung der Anlage einmal zu unterweisen. Jede weitere geforderte Unter-weisung von Bedienungspersonal ist zu vergüten.
Wartungsvereinbarungen
Wir verpflichten uns, dem AG für die montierte Anlage einen Wartungsvertrag anzubieten.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum und Verfügungsrecht an der Anlage bis zum Begleichen der Schlußrechnung für den Vertrag vor. Die Anlage wird mit den Gebäuden bzw. Grundstücken als wesentlicher Bestandteil fest verbunden. Der AG verpflichtet sich deshalb, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen uns die montierte Anlage wieder herauszugeben oder uns ein Miteigen-tumsrecht an der Anlage zu übertragen. Bei Rückgabe ist der AG für die von uns geleisteten Montagekosten sowie die entstandenen Demontagekosten schadenersatzpflichtig. Weitere Schadensersatzansprüche behalten wir uns vor.
Versicherung
Für die Baustelle haben wir eine Montageversicherung nach den „Allgemeinen Montage-Versicherungs-Bedingungen“ (AMoB) abgeschlossen.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes das Amtsgericht in Schwedt.
Teilnichtigkeit
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbeziehungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen zwischen dem AG und uns unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.